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Wir müssen nicht lange drumherum reden – die letzten Wochen haben uns viel abverlangt. Kein Training, eine unbeendete Saison, viele Freunde lange nicht gesehen und vor allem: irgendwie haben sich diese kleinen Biester namens Kalorien mal wieder mit auf die Waage gemogelt. Also, so geht’s mir jedenfalls. IHR seht natürlich alle gut erholt und blendend in Form aus!

Genug der Vorrede, was geht denn nun in Sachen Volleyball?

Rahmenbedingungen

Bevor wir nun konkret werden können, müssen wir euch ein paar Regeln und Bedingungen erklären, ohne die es leider momentan nicht geht. Wir wollen euch nicht allzu lange mit juristischen Feinheiten aufhalten aber ein bisschen ausholen möchten wir schon, um herauszustellen, dass es bei den folgenden Bedingungen keinen Verhandlungsspielraum gibt und wir uns darauf verlassen können müssen, dass diese Bedingungen auch von allen eingehalten werden. Wird sich an diese Regeln nicht gehalten, so gefährden die Verstoßenden damit den gesamten Sportbetrieb des SC Wentorf.

Bund, Länder, DOSB & DVV

Ihr habt sicher mitbekommen, dass die Bundesregierung und die Länderregierungen derzeit regelmäßig zusammenkommen, um über Lockerungen des Lockdowns zu beraten. Natürlich ist auch Sport regelmäßig Thema dieser Treffen. Dabei werden natürlich auch Stellungnahmen von Fachverbänden wie dem Deutschen Olympischen Sport Bundes (DOSB) in die Bewertung mit einbezogen. Als Teil des DOSB hat auch der Deutsche Volleyball Verband (DVV) einen Beitrag für die Beratungen geliefert der in das Arbeitspapier „10 Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens“ eingeflossen ist. Den konkreten Beitrag des DVV könnt ihr HIER lesen. Dieses Arbeitspapier und die enthaltenen Stellungnahmen sind mittlerweile von der Konferenz als verbindlich anerkannt worden und damit Arbeitsgrundlage der Treffen, wenn es um Sport geht.

Schleswig-Holstein & (Achtung!) SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO

Nachdem wir nun die höchste Entscheidungsebene abhaken können, müssen wir uns kurz über die Umsetzung auf Landesebene unterhalten. Das für Sport zuständige Innenministerium und die Landesregierung haben einen grundsätzlich bis 17.05.2020 gültigen Beschluss gefasst, der alle öffentlichen und privaten Sportanlagen schließt. Angesichts der diese Woche beschlossenen Lockerungen, wurden der Landesverordnung nun Ausnahmetatbestände aufgenommen, die uns eine Rückkehr zu einem organisierten Sportbetrieb möglich machen.

Konkret wurde folgende Änderungen eingefügt

Abweichend davon können vom 04. Mai 2020 an öffentliche und private Außensportanlagen für den Sport- und Trainingsbetrieb und für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sport- und Bewegungsarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  1. der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  2. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
  3. insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  5. eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
  7. weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

Eine Differenzierung nach Sportarten erfolgt nicht. Entscheidend ist, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft nicht unterschritten wird.

Sportgeräte für den Sport unter freiem Himmel, wie zum Beispiel Fahrräder oder Kanus, dürfen vermietet werden.

Grundsätzlich gilt das Kontaktminimierungsgebot. Veranstaltungen wie zum Beispiel Turniere, Wettkämpfe oder ähnliche Ereignisse sind weiterhin verboten. Zudem gilt bei der Ausübung von Dienstleistungen das Kontaktverbot. Dies ist insbesondere relevant, wenn die Ausübung von Sport mit einer Dienstleistungstätigkeit verbunden ist, bei der der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann (z.B. bei körperlicher Hilfestellung).

Das ist also der Rahmen in dem wir uns in Schleswig-Holstein bis auf Weiteres bewegen können. Wir halten fest: Es kann wieder einen geordneter Einstieg in den Sportbetrieb geben.

Wiederaufnahmekonzept SC Wentorf

Auf dieser Grundlage hat der Verein nun ein Konzept für den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb entwickelt. Hier wird es nun sehr konkret.

Allgemeine Regeln

  • Das Training ist nur zu den jeweils vom Vorstand freigegebenen Zeiten möglich.
  • Die Teilnehmer kommen fertig umgezogen zum Sport. Sie haben keine Möglichkeit des Umziehens auf der Sportanlage.
  • Beim Zu- und Abgang auf und von der Sportanlage besteht Maskenpflicht.
  • Das kleine Tor (beim Kassenhäuschen) wird als Eingang und das große Doppeltor wird als Ausgang genutzt.
  • Um Gruppenbildungen beim Einlass zu vermeiden, werden 2 Parkboxen für jeweils 5 Personen, die den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten haben, gesperrt und gekennzeichnet.
  • Das Training ist ohne Maske möglich, unter der Wahrung des Mindestabstandes von 1,50 Meter.
  • Ein Training ist nur mit dem betreuenden Übungsleiter gestattet, ein freies Training ist verboten!
  • Die ÜL/Trainer sind verantwortlich für die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
    Sie führen Anwesenheitslisten.
    Der ÜL/Trainer ist verpflichtet, alle Teilnehmer zu registrieren.
  • Das Betreten der Sportanlage bei Infektionsanzeichen (Husten, Fieber etc.) ist nicht gestattet.

Sollten die Regeln oder verpflichtende Gebote missachtet werden, sind die ÜL/Trainer berechtigt, die Teilnehmer des Platzes zu verweisen. Zur Registrierung der Teilnehmenden hat der Verein uns eine Anwesenheitsliste zur Verfügung gestellt, die wir unseren Übungsleitern natürlich zur Verfügung stellen.

Hygieneregeln für den Sportbetrieb

  • Der Sportbetrieb findet nur unter freiem Himmel statt.
    Die Gebäude (einschließlich Umkleiden, Duschen Mehrzweckraum und Clubräumen) sind geschlossen und das Betreten absolut untersagt!
  • Die Toiletten sind geöffnet – max. eine Person darf sich hier aufhalten!
    Desinfektionsmittel stehen dort zur Verfügung.
  • Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter).
  • Es ist nur kontaktfreier Sportbetrieb gestattet.
  • Die Leitplanken des DOSB sind einzuhalten!
  • Die Hygieneregeln der BZgA sind uneingeschränkt zu befolgen!
  • Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht gestattet!
  • Kein Umziehen auf den Sportanlagen!
  • Warteschlangen bei den Zu- und Abgängen von der Sportanlage sind zu vermeiden.

Um euch und uns zu schützen, wurden Ein- und Ausgang zum Sportplatz getrennt und Wartezonen eingeführt.

Platzvergabeverfahren

Da der Hallenbetrieb weiterhin nicht möglich ist, hat der Verein unsere eigene Sportanlage aufgeteilt, sodass Anträge zur Belegung der jeweiligen Flächen gestellt werden können.

Um einen geregelten Wiedereinstieg ins Sporttreiben zu ermöglichen, gilt es sich an folgende Regeln bei der Platzvergabe zu halten:

  • Die vorhandenen Trainingsflächen werden unterteilt, um mehrere Angebotsflächen zu schaffen.
  • Eine Trainingseinheit wird auf 45 Minuten festgelegt.
  • Die ausgehängten Nutzungsregeln sind strikt einzuhalten.

Zur Vergabe von Trainingszeiten schreibt jeder Abteilungsleiter bitte eine E-Mail.

Die E-Mail muss folgende Angaben beinhalten:

  1. Wahl des gewünschten Bodenuntergrundes:
    Bodenbeläge der Sportflächen sind: Rasen, Kunstrasen, Tartan
    Bitte gebt per Mail die Priorisierung des Untergrundes für eure Sportart an.
    : Erstwahl Rasen, Zweitwahl Kunstrasen, Drittwahl Tartan
  2. Angabe des gewünschten Tages mit der Uhrzeit.
    Bitte nennt mir zusätzlich zu eurem gewünschten Untergrund eure gewünschte Angebotszeit.

Anschließendes Vergabeverfahren:

Unter Berücksichtigung der Wünsche, wird ein Nutzungsplan für die Sportanlage erstellt. Zeiten gelten erst als vergeben, sobald eine Bestätigungsmail versendet worden ist. Es kann nicht garantiert werden, dass gewünschte Zeiten eingehalten werden können.

Die aktuellen Pläne werden auf der Anlage einsehbar sein.

Wie geht es weiter?

Wir hoffen, dass Ihr nun ein groben Überblick zum weiteren Vorgehen habt. Die nächsten Schritte sind aus unserer Sicht, dass ihr in den Teams gemeinsam mit euren Übungsleitern besprecht, wie ihr weitermachen möchtet. Wir als Abteilungsvorstand stehen im Kontakt mit den Übungsleitern und Trainern, um gemeinsam mit euch an umsetzbaren Konzepten für den Wiedereinstieg zu arbeiten. Ihr werdet zeitnah mehr Infos bekommen, wie und in welchem Rahmen euer Training wieder aufgenommen wird. Stellvertretend für den Abteilungsvorstand kann ich sagen: Wir freuen uns alle riesig, dass wir zumindest erste Schritte hin zurück zur Normalität machen können!